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Hier finden Sie die häufigsten Fehlermeldungen, die im Rahmen der E-Bilanz Erstellung bzw. Übermittlung auftauchen. Über das Inhaltsverzeichnis können Sie zu weiteren Fehlermeldungen inklusive ihrer Bedeutungen gelangen. Die Unterteilung erfolgt nach GCD (Stammdaten) und GAAP (Jahresabschluss) jeweils in “Fehlende Angaben”, “Unerlaubte Angaben” und “Unstimmige Angaben”.
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E-Bilanz Fehlermeldungen (GCD) – Fehlende Angaben
Hier finden Sie alle Fehlermeldungen, welche mit fehlenden Angaben mit den Stammdaten (GCD) zusammenhängen.
Hier finden Sie alle Fehlermeldungen, welche mit unstimmigen Angaben mit dem Jahresabschluss (GAAP) zusammenhängen.
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Wird die Position “Rechtsform” in einer ausschließlich der Kategorie “PG” zugeordneten Ausprägung berichtet und liegen werthaltige Angaben zur Kapitalkontenentwicklung vor, so muss der Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV mit der Summe sämtlicher für den Kontentyp “Alle Eigenkapitalkontenarten” berichteten Steuerbilanzwerte zur Position “Ergebnisanteil (Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)” übereinstimmen. Bei Handelsbilanzen muss diese Bedingung nach Ausführung der Überleitungsrechnung erfüllt sein.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: – Tz. B.14.3.2.3
Zusammengefasst sollten Sie für die E-Bilanz Fehlermeldung 170405064 sicherstellen, dass die folgende Bedingung erfüllt ist:
Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV
=
Summe Eigenkapital (Kapitalkontenentwicklung für Personenhandelsgesellschaften und andere Mitunternehmerschaften)
Die dargestellte Bedingung sollte sowohl vor als auch nach Überleitung erfüllt sein.
Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils “Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich” muss der dort angegebene Jahresüberschuss/-fehlbetrag mit dem entsprechenden Wert unter “GuV” übereinstimmen, sofern ein solcher berichtet wird (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie nach MicroBilG). Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: – Tz. B.14.3.2.12.1
Zusammengefasst sollten Sie für die E-Bilanz Fehlermeldung 170405110 sicherstellen, dass die folgende Bedingung erfüllt ist:
Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut GuV
=
Jahresüberschuss/-fehlbetrag laut Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich
Der Jahresüberschuss/-fehlbetrag in GuV und „steuerlichem Betriebsvermögensvergleich“ sollte übereinstimmen.
Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils “Steuerlicher Betriebsvermögensvergleich” muss das dort angegebene Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres mit dem um den Wert von Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen verminderten Wert der Position “Eigenkapital” im Bereich “Bilanz” übereinstimmen (Anforderung für Kern-/Ergänzungstaxonomie). Nicht (werthaltig) berichtete Positionen werden beim rechnerischen Abgleich so behandelt, als seien sie mit dem Wert 0 versehen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden: – Tz. B.14.3.2.12.2
Zusammengefasst sollten Sie für die E-Bilanz Fehlermeldung 170405114 sicherstellen, dass die folgende Bedingung erfüllt ist:
Eigenkapital (Bilanz)
–
(ggfs.) nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen
=
Betriebsvermögen zum Ende des Wirtschaftsjahres (steuerlicher Betriebsvermögensvergleich