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Wird die Position
“Abrechnungen, nach InvStG steuerfreie Erträge”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
“zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
“Abrechnungen, nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
“zuzüglich nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
“Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach InvStG”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
“Korrekturen nach InvStG aus anderer Mitunternehmerschaft”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.fiscalCorrectonsPartPartnerships.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
“zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” werthaltig berichtet, so ist auch die Position
“Abrechnungen, nach InvStG steuerfreie Erträge”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.InvStG’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.InvStG’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
“Korrekturen nach InvStG aus anderer Mitunternehmerschaft”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” werthaltig berichtet, so ist auch die Position
“Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach InvStG”
des Berichtsteils “Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen sich zu 0 summieren.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Die für die Positionen ‘fplgm.InvStG’ und ‘fpl.fiscalCorrectonsPartPartnerships.InvStG’ berichteten Werte summieren sich nicht zu 0, oder es ist nur die erstere der beiden Positionen werthaltig angegeben.