Aktuelles > eBilanz-Online Newsletter

23.08.2022
Neuigkeiten August 2022
Einmalig kostenfrei aus eBilanz-Online: Die Übertragung Ihrer Rechnungslegungsunterlagen an den Bundesanzeiger bzw. das Unternehmensregister

Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRUG) geht einher, dass die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten in Deutschland künftig im Unternehmensregister zu erfolgen hat. Die Änderung betrifft sämtliche Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021.

Aus eBilanz-Online bieten wir Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, der Übermittlung der Unterlagen an Bundesanzeiger bzw. Unternehmensregister an.
Der Preis für die Übermittlungsleistung an das amtliche Publikationsorgan für Geschäftsjahre ab dem 01.01.2022 entspricht seit dem 01.08.2022 – analog zur Übertragung der E-Bilanz oder des DiFins – dem aktuell gültigen Preismodell von eBilanz-Online. Wichtig für Sie: Übermittlungen aus eBilanz-Online an den Bundesanzeiger für Geschäftsjahre bis zum 31.12.2021 sind von dieser Änderung unberührt und bleiben kostenfrei.

Sichern Sie sich jetzt einmalig 100% Rabatt für eine Übermittlung aus eBilanz-Online! Wenden Sie sich hierzu ganz einfach an unseren Kundenservice, egal ob Sie Neu- oder Bestandskunde sind. Die Rabattaktion gilt bis zum 31.07.2023 und bezieht sich ausschließlich auf die Übertragung aus eBilanz-Online. Eine entsprechend zu entrichtende Zahlung für die Einstellung und Prüfung zum Bundesanzeiger/Unternehmensregister bleibt hiervon unberührt.

Jetzt kostenfreie Übertragung sichern!

22.07.2022
Neuigkeiten Juli 2022
Wichtige Informationen für Neugründer

Wussten Sie, dass Sie als Neugründer unter bestimmten Voraussetzungen zur Abgabe einer E-Bilanz verpflichtet sind?
Erfahren Sie in unserem neusten Beitrag, wann die Verpflichtung greift und wie Sie mit eBilanz-Online neben dem praktischen Datenimport aus Fremdbuchhaltungen auch von Synergieeffekten für den Digitalen Finanzbericht (DiFin) und der Offenlegung durch Ihre E-Bilanz profitieren können.
Jetzt informieren!

10.06.2022
Neuigkeiten Juni 2022
Fehlermeldungen jetzt auch online beheben

Ab sofort stehen Ihnen in unserem FAQ-Bereich Anleitungen zur Behebung häufiger Fehlermeldungen bei der E-Bilanz Erstellung und Versendung in eBilanz-Online bereit!
Wir wissen, dass eine Fehlermeldung den Bearbeitungsfluss bei der Erstellung der E-Bilanz erheblich stören kann. Daher steht Ihnen unser zertifizierter und kostenfreier Kundenservice mit Rat und Tat zur Seite. Sollten Sie jedoch einmal nicht sofort zum Hörer greifen oder eine E-Mail schreiben wollen, stehen Ihnen ab jetzt die Fehlermeldungen, zu denen wir eine Vielzahl an Anfragen erhalten, online zur Verfügung.
Jetzt Lösungen finden!

11.04.2022
Neuigkeiten April 2022
Neue Abgabefristen bringt der Mai

Kommenden Monat stehen gleich zwei Abgabefristen für nicht beratene Land- und Forstwirte sowie beratene Steuerpflichtige für das Steuerjahr 2020 an. Durch pandemiebedingte Verschiebungen fallen die Fristen in das aktuelle Geschäftsjahr.
Die anstehenden Abgabefristen sehen Sie hier im Überblick:

• 02.05.2022:
Nicht beratene Land- und Forstwirte mit Wirtschaftsjahr 01.07. bis 30.06. (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 2 AO)
• 31.05.2022:
Beratene Steuerpflichtige (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 2 AO und ohne Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr)

Wahren Sie die Fristen und kommen Sie der Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung ganz einfach mit eBilanz-Online nach.

21.03.2022
Neuigkeiten März 2022
eBilanz-Online Update & Digitaler Anwenderaustauschtag

Wir aktualisieren eBilanz-Online fortlaufend für Sie. Mit dem neusten Software Update hat eBilanz-Online die aktuelle Version des ERiC (ELSTER Rich Client) erhalten, der die Schnittstelle zur Übertragung von Steuerdaten an die Finanzverwaltung überhaupt erst ermöglicht.

Nicht nur das: Zudem ziehen wir ein positives Fazit vom letzten Digitalen Anwenderaustauschtag, an dem wir in exklusiver Runde Ihre kundenspezifischen Themen besprochen haben. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmern und laden Sie im nächsten Quartal wieder ein.

Profitieren auch Sie beim nächsten Termin vom Austausch unter E-Bilanz Experten und Kunden und sichern Sie sich jetzt schon kostenfrei Ihren Platz!
Jetzt Platz sichern!

28.02.2022
Neuigkeiten Februar 2022
Save the Date: Exklusiver-Digitaler Anwenderaustauschtag im Juni

Der Digitale Anwenderaustauschtag am 24.02.2022 war ein voller Erfolg. Erneut wurde in exklusiver Runde über die Anwendungsbereiche und Funktionen von eBilanz-Online gefachsimpelt. Insbesondere die Themen geänderte Abgabefristen durch Corona und die anstehende Grundsteuerreform wurden intensiv diskutiert. Sie haben den Termin verpasst? Am 02.06.2022 findet der nächste kostenfreie Digitale Anwenderaustauschtag für eBilanz-Online-Nutzer und Interessierte statt.

In diesem Webinar erhalten Sie die Chance, sich mit anderen Anwendern über Ihre Erfahrungen rund um die E-Bilanz, Offenlegung und den Digitalen Finanzbericht auszutauschen. Profitieren Sie zudem vom Branchen-Know-How unserer eBilanz-Online Experten – kostenfrei und in einer exklusiven Runde.
Jetzt kostenfrei registrieren!

13.01.2022
Neuigkeiten Januar 2022
Neues Jahr, neue Abgabefristen

Die Pandemie hat uns nach wie vor im Griff – das hat auch Auswirkungen auf die Abgabefristen für die Steuererklärung 2020. Aufgrund pandemiebedingter Fristverschiebungen stehen im neuen Jahr 2022 zahlreiche Abgabefristen für die Steuererklärung 2020 an. Erstmalig wurden Fristverlängerungen auch für nicht beratene Steuerpflichtige gewährt.

Das sind die in 2022 endenden Abgabefristen für das Steuerjahr 2020:

• 02.05.2022:
Nicht beratene Land- und Forstwirte mit Wirtschaftsjahr 01.07. bis 30.06. (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 2 AO)

• 31.05.2022:
Beratene Steuerpflichtige (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 2 AO und ohne Land- und Forstwirte mit abweichendem Wirtschaftsjahr)

• 31.10.2022 bzw. 01.11.2022:
Beratene Land- und Forstwirte mit Wirtschaftsjahr 01.07. bis 30.06. (ohne Fristverlängerung nach § 109 Abs. 2 AO)

Mit eBilanz-Online bereiten Sie Ihre Bilanzdaten zeiteffizient unter der Verwendung der aktuellen Taxonomie-Version auf und halten die Fristen problemlos ein.

Jetzt die Fristen wahren und loslegen!

15.12.2021
Neuigkeiten Dezember 2021
Weiterentwicklung des Digitalen Finanzberichts

Die Nutzung des Digitalen Finanzberichts (DiFin) hat durch den steigenden Digitalisierungsdruck aufgrund der pandemischen Situation stark zugenommen.

Doch was genau ist der DiFin?
Der Digitale Finanzbericht (DiFin) ist ein digitaler Standard der deutschen Kreditwirtschaft der zur Kreditwürdigkeitsprüfung im Rahmen der Kreditvergabe bei Finanzinstituten genutzt wird. Er bietet Unternehmen sowie wirtschaftlichen Beratern ein zeitgemäßes Verfahren zur elektronischen Übertragung von Jahresabschlüssen und Einnahmenüberschussrechnungen an den Kreditgeber.

In eBilanz-Online haben Sie die Möglichkeit neben der E-Bilanz und der Offenlegung auch den Digitalen Finanzbericht zu übermitteln.

Was für Neuigkeiten gibt es?
Das DiFin-Verfahren befindet sich derzeit in der nächsten Ausbaustufe, um einen Übertragungsweg in beide Richtungen zu etablieren. Bislang existiert nur der Weg vom Sender (Unternehmen oder wirtschaftlicher Berater) zum Empfänger (Bank oder Sparkasse). Im geplanten „Rückkanal“ werden Kreditparameter künftig von den Finanzinstituten zurückgesandt, wodurch die Finanzinstitute auch zu Sendern werden. Beratende Berufsstände und Unternehmen erhalten in Zukunft medienbruchfrei Kreditparameter zurück und werden ebenfalls zu Empfängern. Der DiFin Rückkanal ist somit für Unternehmen und wirtschaftliche Berater von großem Vorteil, da ein weiterer manueller Prozess vollends digitalisiert wird. Wir halten Sie in diesem Newsletter bezüglich der Weiterentwicklung des DiFins auf dem Laufenden. Zur Förderung der Digitalisierung haben wir für dieses Geschäftsjahr noch einen aktiven Gutscheincode zur kostenfreien Übertragung des Digitalen Finanzberichts in eBilanz-Online. Den Code: DIFIN2021-EBO tragen Sie in das Feld direkt vor Absenden der Übertragung ein.

16.11.2021
Neuigkeiten November 2021
Der Kundenservice verrät: Was unsere KundInnen beschäftigt

Bereits im vergangenen Newsletter haben wir Ihnen Tipps & Tricks zur E-Bilanz Erstellung aufgeführt und unsere Top-Tricks zu den Themen Fehlermeldungen, Datenübernahme, Mussfelder sowie zu der Funktion “Geführter Modus” erläutert.
Anbei präsentieren wir Ihnen noch mehr Wissenswertes rund um die Erstellung einer E-Bilanz gem. § 5b EStG:

Rechnungen

Sämtliche Rechnungen für bisher getätigte Transaktionen finden Sie in Ihrem Benutzerkonto unter “Guthaben / Rechnungen”. Die Rechnung wird anschließend zum Abruf bereitgestellt.

Benutzerhandbuch

Das regelmäßig von uns aktualisierte Benutzerhandbuch ist Ihre Must-Have Unterlage bei Problemstellungen. Suchen Sie ganz komfortabel per Tastenkombination “Strg+f” nach Ihrem gewünschten Stichwort und erhalten Sie direkte Lösungsvorschläge für Ihre Problemstellung.

Eingabemasken

Bei der Erstellung der E-Bilanz können Sie die im Zahlenfeld eingegebenen Werte ganz einfach mit der „Enter-Taste“ bestätigen. Nach drücken der „Enter-Taste“ landen Sie automatisch im nächsten auszufüllenden Feld. So ersparen Sie sich den Umweg über den „Speicher-Button“ am Seitenanfang.

14.10.2021
Neuigkeiten Oktober 2021
Tipps & Tricks unserer Kunden

Im Rahmen einer Kundenumfrage erreichten uns jüngst Fragen zur Erstellung der E-Bilanz gem. § 5b EStG. Nachfolgende Tipps & Tricks haben sich bei unseren Kunden bewährt:

Fehlermeldungen

Die bei der E-Bilanz Erstellung erscheinenden Fehlermeldungen stammen direkt vom ELSTER Rich Client (ERiC) und enthalten oftmals Positionen aus der Taxonomie, die nicht in den gewohnten sprechenden Positionsbezeichnungen ausgewiesen sind, sondern mit ihren technischen Namen. Diese sind jedoch sowohl im eBilanz-Online Forum oder über die Excel-Visualisierung der Taxonomie auf www.esteuer.de auffindbar.

Datenübernahme aus einem anderen Vorgang

GCD-Daten können aus einem anderen Vorgang, z.B. der Vorperiode übernommen werden und bieten Ihnen eine erhebliche Arbeitserleichterung u.a. in Folgejahren. Dazu ist in der Bearbeitung unter „Optionen“ die Auswahl „GCD aus anderem Vorgang“ zu treffen.

Mussfelder

Die Taxonomien enthalten sogenannte Mussfelder. Unabhängig von der Rechtsform ist die Übermittlung aller als Mussfeld gekennzeichneten Positionen an die Finanzverwaltung erforderlich. Sofern Ihnen keine Werte für die Mussfelder vorliegen, lassen Sie diese Felder frei. eBilanz-Online befüllt diese Felder automatisch mit dem sog. NIL-Wert.

Geführter Modus

Um besonders Erst-Anwendern die Bearbeitung zu erleichtern, steht in eBilanz-Online ein geführter Modus zur Verfügung. Er leitet Sie Schritt für Schritt durch den Vorgang, indem kein weiterer Berichtsbestandteil geöffnet werden kann, solange der vorherige nicht bearbeitet wurde. Die Erfahrung hat gezeigt, dass der geführte Modus vor allem erste Schritte in der Anwendung vereinfacht. Sie können diesen jederzeit in der Bearbeitungsübersicht aus- und auch wieder einschalten.
Weitere Informationen rund um die E-Bilanz erhalten Sie im eBilanz-Online Forum.

15.07.2021
Neuigkeiten Juli 2021
Veränderte Abgabefrist für Steuererklärungen & neue Taxonomien für E-Bilanzen

Für alle Steuerpflichtigen, die selber einreichen ohne einen Steuerberater zu beauftragen hat sich die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 verschoben. Diese müssen nun nicht mehr Ende Juli sondern erst zum 31.10.2021 eingereicht werden. Für Steuerberater hat sich die Frist für die Steuererklärung 2020 auf den 31.05.2022 verlängert.
Die Finanzverwaltung veröffentlicht jährlich aktualisierte Taxonomien für die Erstellung von E-Bilanzen. Seit dem Software-Update im Juli 2021 steht Ihnen in eBilanz-Online die Taxonomieversion 6.4 zur Verfügung.

17.06.2021
Neuigkeiten Juni 2021
Abgabefristen der Steuerberater

Die Abgabefrist der Steuererklärungen (inkl. E-Bilanz) für 2019 naht! Sind Sie schon rundum vorbereitet?
Steuerberater wissen es, die Coronakrise hat zu einer enormen Steigerung von Überbrückungshilfen für ihre Mandanten geführt. Häufig hat so die Aufbereitung der Steuererklärung der Mandanten darunter gelitten, die Zeit war einfach zu knapp. Die Große Koalition hat daher beschlossen, dass von Steuerberatern erstellte Steuereklärungen für das Geschäftsjahr 2019 später abgegeben werden dürfen. Die Frist wurde auf den 31.08.2021 gesetzt.
Dies hat bei vielen Steuerberatern und deren Mandanten zum Aufatmen geführt, konnte man sich doch vollends auf die Aufbereitung der Überbruckungshilfen konzentrieren. Nun rückt die Abgabefrist für die Steuererklärungen (inkl. E-Bilanz) immer näher.
Weitere Informationen rund um die E-Bilanz finden Sie unter www.ebilanzonline.de.

11.05.2021
Neuigkeiten Mai 2021
Exklusives Online-Event für 10 eBilanz-Online Kunden!

10 Kunden von eBilanz-Online erhalten die Chance, sich in dem neuen Veranstaltungsformat “Digitaler Anwenderaustauschtag” mit anderen Nutzern über die Erfahrungen rund um die E-Bilanz, Offenlegung und den Digitalen Finanzbericht auszutauschen.
Profitieren Sie zusätzlich vom Branchen Know-How der Bundesanzeiger Verlag GmbH! Sichern Sie sich Ihren Platz für den 27.05.2021 von 10:00 bis 11:30 Uhr.