Fehlermeldung 170205026
Wenn bei Eröffnungsbilanzen unter „Unternehmenskennnummern“ (für das berichtende Unternehmen) keine Angabe zur Position „13-stellige Steuernummer“ vorliegt, so muss die Position „4-stellige Bundesfinanzamtsnummer – nur bei Eröffnungsbilanz, wenn StNr. nicht bekannt“ werthaltig angegeben werden. Diese Anforderung entfällt bei Sonderbilanzen und bei Ergänzungsbilanzen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.1.18
Bedeutung
Im Tupel ‚genInfo.company.id.idNo‘ liegt weder zur Position ‚genInfo.company.id.idNo.type.companyId.BF4‘ noch zur Position ‚genInfo.company.id.idNo.type.companyId.ST13‘ eine werthaltige Angabe vor. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position ‚genInfo.report.id.statementType‘ nicht zulässig.
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