Fehlermeldung 170205075
Bei einer den Personengesellschaften oder den Einzelunternehmern zuzuordnenden Rechtsform muss der im Berichtsbestandteil „GuV“ angegebene Jahresüberschuss /-fehlbetrag mit dem im Berichtsbestandteil „steuerliche Gewinnermittlung“ angegebenen Jahresüberschuss /-fehlbetrag übereinstimmen (Anforderung für Bankentaxonomie).
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.6
Bedeutung
Die Angaben zu den Positionen ‚isBanks.netIncome‘ und ‚fpl.netIncome‘ weichen voneinander ab. Dies ist bei der vorliegenden Ausprägung von ‚genInfo.company.id.legalStatus‘ nicht zulässig.
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