Übertragung & Speichern von Daten
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Wird das von der Finanzverwaltung erstellte Übertragungsprotokoll in eBilanz-Online gespeichert?
Ja. Nach erfolgreicher Übermittlung an die Finanzverwaltung werden die XBRL-Instanzdatei und das Übertragungsprotokoll einschließlich der Übertragungszeit und dem übertragenden Nutzer zur Dokumentation in eBilanz-Online gespeichert. Das Übertragungsprotokoll dient Ihnen dann auch gegenüber der Finanzverwaltung als Beleg für die Übermittlung und kann ausgedruckt werden.
Kann der „Sicherheitsstick für Elster“ auch im Rahmen von eBilanz-Online verwendet werden?
Die Übertragung aus eBilanz-Online an die Finanzverwaltung ist nur mittels Elster-Basis-Zertifikat möglich.
Die Authentifizierung über den ElsterSpezial-Sicherheitsstick oder die ElsterPlus-Signaturkarte funktioniert aus technischen Gründen bis auf weiteres nicht.
Das Elster-Basis-Zertifikat sollte online über Elster beantragt werden und ist kostenfrei. Dem Nutzer wird dann eine verschlüsselte Zertifizierungsdatei im pfx-Format zur Verfügung gestellt, die er auf seinem Computer abspeichert. Zusätzlich erhält der Nutzer auf dem Postweg eine PIN.
Kann ich den übertragenen Datensatz auch lokal speichern?
Sie können sich nach erfolgreicher Übermittlung die in eBilanz-Online gespeicherten XBRL-Daten zwar zur Ansicht anzeigen lassen, eine lokale Speicherung auf Ihrem PC ist jedoch nur in den Formaten pdf oder Excel möglich. Falls gewünscht, können Sie die in eBilanz-Online gespeicherten Daten anschließend löschen. Nach der Löschung sind die Daten dann unwiderruflich entfernt und können dann auch nicht mehr hergestellt werden.
Können mit eBilanz-Online auch Kontennachweise mit übertragen werden?
Grundsätzlich ja. Dazu ist der Berichtsteil „Detailinformationen“ auszuwählen. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, werden dabei automatisch alle zugeordneten Konten als Kontennachweise übernommen. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 31. Dezember 2024 enden, werden hingegen nur die Konten automatisch zugeordnet, die auf eine Position der Taxonomie mit dem Attribut „Mussfeld, Kontennachweis erwünscht [MK]“ gemappt sind. Die Erfassung kann auch manuell erfolgen. Der Nutzer kann zudem individuell entscheiden, ob diese Detailinformationen mit übertragen werden.
Sind Kontennachweise ab dem Wirtschaftsjahr 2025 verpflichtend zu übermitteln?
Ja, ab dem Wirtschaftsjahr 2025 ist die Übermittlung von Kontennachweisen verpflichtend. Hintergrund ist das Jahressteuergesetz 2024, das die Anforderungen an die E-Bilanz erweitert hat. Für alle Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen, müssen Unternehmen für sämtliche Konten Detailinformationen (Kontennachweise) elektronisch übermitteln.
Was passiert, wenn keine Konten vorhanden sind?
In Fällen, in denen keine Konten existieren – etwa wenn die E-Bilanz manuell erfasst wird – kann vorerst der Berichtsteil für Kontennachweise abgewählt werden. So bleibt die E-Bilanz auch ohne Kontennachweise übermittelbar.
Was ist zu tun, wenn ich nach erfolgreicher Übertragung an die Finanzverwaltung noch Fehler in meinen Eingaben feststelle?
Sie können die Eingaben ändern und die E-Bilanz erneut übertragen. Hierbei ist es wichtig, dass Sie im GCD-Modul den Status „berichtigt“ oder „geändert“ auswählen, damit sie von der Finanzverwaltung als korrigierte E-Bilanz anerkannt wird. Um die vorher gesandten Daten nicht zu verwerfen, besteht die Möglichkeit, den Vorgang in einer neuen Version anzulegen.




