Mindestumfang im Teil „Allgemeine Angaben (GCD-Daten)“
Für den Berichtsbestandteil „Allgemeine Angaben (GCD-Daten)“, können Sie über den Punkt „Optionen“ => „Validieren“ prüfen, welcher Mindestumfang (Pflichtfelder) für eine erfolgreiche Übertragung an die Finanzverwaltung ausgefüllt werden muss.
Gehen Sie dazu in die Übersicht des Vorgangs und klicken auf Punkt 2 „Allgemeine Angaben (GCD-Daten)“:

Nun können Sie auf den Punkt „Optionen“ => „Validieren“ klicken:

Nun erhalten Sie bei einigen Positionen, eine rote Umrandung. Nur diese stellen den Mindestumfang dar. Bitte überprüfen und füllen Sie diese Felder aus.