Offenlegungspflicht nach DiRUG einfach und kostengünstig mit eBilanz-Online erfüllen

Welche Änderungen ergeben sich für Einreicher bei der Offenlegung nach DiRUG?

Mit in Kraft treten des „Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie“ (DiRUG) geht einher, dass die Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichten in Deutschland künftig im Unternehmensregister anstatt im Bundesanzeiger zu erfolgen hat. Die Änderung betrifft sämtliche Geschäftsjahre beginnend nach dem 31.12.2021.

Mit dieser Änderung des Offenlegungsmediums ist zusätzlich die Pflicht zur einmaligen, elektronischen Identitätsprüfung für alle Übermittler verbunden. Die Identifikationspflicht betrifft jede natürliche Person, die für ein offenlegungspflichtiges Unternehmen eine Datenübermittlung an das Unternehmensregister vornehmen möchte. Das heißt, ohne vorherige Identifikation der tatsächlich übermittelnden Person wird mit Inkrafttreten des DiRUG u. a. kein Jahresabschluss mehr offengelegt werden können.

Zur Identifikation als Übermittlungsberechtigter werden ab dem 01.08.2022 vorerst drei Identifizierungsverfahren bereitgestellt:

  • ein automatisches videogestütztes Identifizierungsverfahren,
  • ein begleitetes videogestütztes Identifizierungsverfahren und
  • eID (elektronischer Personalausweis).

Ist die Umsetzung der Offenlegungspflicht nach DiRUG mit eBilanz-Online möglich?

Mit eBilanz-Online haben Sie künftig die Möglichkeit diese Verpflichtung einfach und unkompliziert zu erfüllen, indem Sie die Offenlegungsdatei erstellen und anschließend an das Unternehmensregister übermitteln. Der Preis für die Übertragung von Offenlegungen entspricht – analog zur Übertragung der E-Bilanz oder des DiFins – dem aktuell gültigen Preismodell, welches Sie hier finden. Bis zum 31.07.2022 können Sie Ihre Offenlegungsunterlagen weiterhin kostenfrei übertragen.

Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns kostenfrei an: 0800 – 1 23 43 36

Jetzt Offenlegung übermitteln!