Home » FAQ » E-Bilanz Fehlermeldungen » Kategorie Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren
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Fällt die angegebene Rechtsform des berichtenden Unternehmens in die Kategorie “PG” und wurde der Berichtsbestandteil “GuV” bzw. “GuV nach MicroBilG” angekündigt, so muss auch der Berichtsbestandteil “steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” angekündigt werden. Diese Anforderung entfällt, falls “Rechtsform” mit “Kommanditgesellschaft auf Aktien” berichtet wurde.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.1.10
Bedeutung
Die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ wurde nicht werthaltig berichtet. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position ‘genInfo.company.id.legalStatus’ nicht zulässig, wenn zugleich ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.GuV’ oder ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.GuVMicroBilG’ werthaltig angegeben ist.
Wird die Position
Abrechnungen, nach InvStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Abrechnungen, nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren)
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
zuzüglich steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren)
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsEStG3_40’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxExempt’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Abrechnungen, nach § 8b KStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
zuzüglich nach § 8b KStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsKStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsKStG8b’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Abrechnungen, nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
zuzüglich nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG aus anderer Mitunternehmerschaft
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.fiscalCorrectionsPartPartnerships.EStG3_40EStG3c_2KStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.correctionsEStG3_40EStG3c_2KStG8b’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
abzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.nonDeductableDeductionsESTG3c’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.EStGs3c’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
abzüglich nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Zurechnungen, zuzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
abzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.KStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.KStG8b_3sent3etSeq’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Zurechnungen, zuzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
abzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.UmwStG4_6’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.UmwStGs4_6’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
Korrekturen nach InvStG aus anderer Mitunternehmerschaft
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.fiscalCorrectonsPartPartnerships.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Abrechnungen, nach InvStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.InvStG’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.InvStG’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
zuzüglich steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren)
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Abrechnungen, nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren)
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.taxExempt’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsEStG3_40’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
zuzüglich nach § 8b KStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Abrechnungen, nach § 8b KStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsKStG8b’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsKStG8b’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
zuzüglich nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Abrechnungen, nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
abzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.EStGs3c’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.nonDeductableDeductionsESTG3c’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
abzüglich nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.InvStG’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.InvStG’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
abzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Zurechnungen, zuzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.KStG8b_3sent3etSeq’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.KStG8b’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
abzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Zurechnungen, zuzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.UmwStGs4_6’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.UmwStG4_6’ berichteten Wert überein.
Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils “Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” muss der der dort angegebene steuerliche Gewinn/Verlust (Nettomethode) dem im Berichtsteil “steuerliche Gewinnermittlung” angegebenen Gewinn/Verlust entsprechen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.7
Bedeutung
Die Angaben zu den Positionen ‘fplgm.net’ und ‘fpl’ weichen voneinander ab. Dies ist unzulässig, wenn ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG aus anderer Mitunternehmerschaft
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen sich zu 0 summieren.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Die für die Positionen ‘fplgm.correctionsEStG3_40EStG3c_2KStG8b’ und ‘fpl.fiscalCorrectionsPartPartnerships.EStG3_40EStG3c_2KStG8b’ berichteten Werte summieren sich nicht zu 0, oder es ist nur die erstere der beiden Positionen werthaltig angegeben.
Wird die Position
Korrekturen nach InvStG aus anderer Mitunternehmerschaft
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen sich zu 0 summieren.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Die für die Positionen ‘fplgm.InvStG’ und ‘fpl.fiscalCorrectonsPartPartnerships.InvStG’ berichteten Werte summieren sich nicht zu 0, oder es ist nur die erstere der beiden Positionen werthaltig angegeben.