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Kategorie Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren

Hier finden Sie die Fehlermeldungen der Kategorie Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren.

Fällt die angegebene Rechtsform des berichtenden Unternehmens in die Kategorie “PG” und wurde der Berichtsbestandteil “GuV” bzw. “GuV nach MicroBilG” angekündigt, so muss auch der Berichtsbestandteil “steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” angekündigt werden. Diese Anforderung entfällt, falls “Rechtsform” mit “Kommanditgesellschaft auf Aktien” berichtet wurde.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.1.10

Bedeutung

Die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ wurde nicht werthaltig berichtet. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position ‘genInfo.company.id.legalStatus’ nicht zulässig, wenn zugleich ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.GuV’ oder ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.GuVMicroBilG’ werthaltig angegeben ist.

Wird die Position Abrechnungen, nach InvStG steuerfreie Erträge des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Abrechnungen, nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren) des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position zuzüglich steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren) des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsEStG3_40’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxExempt’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Abrechnungen, nach § 8b KStG steuerfreie Erträge des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position zuzüglich nach § 8b KStG steuerfreie Erträge des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsKStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsKStG8b’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Abrechnungen, nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position zuzüglich nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG aus anderer Mitunternehmerschaft des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.fiscalCorrectionsPartPartnerships.EStG3_40EStG3c_2KStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.correctionsEStG3_40EStG3c_2KStG8b’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position abzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.nonDeductableDeductionsESTG3c’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.EStGs3c’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position abzüglich nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Zurechnungen, zuzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position abzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.KStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.KStG8b_3sent3etSeq’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Zurechnungen, zuzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position abzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.UmwStG4_6’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.UmwStGs4_6’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position Korrekturen nach InvStG aus anderer Mitunternehmerschaft des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2

Bedeutung

Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.fiscalCorrectonsPartPartnerships.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Abrechnungen, nach InvStG steuerfreie Erträge des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Der für die Position ‘fplgm.add.InvStG’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.InvStG’ berichteten Wert überein.

Wird die Position zuzüglich steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren) des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Abrechnungen, nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren) des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Der für die Position ‘fplgm.add.taxExempt’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsEStG3_40’ berichteten Wert überein.

Wird die Position zuzüglich nach § 8b KStG steuerfreie Erträge des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Abrechnungen, nach § 8b KStG steuerfreie Erträge des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Der für die Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsKStG8b’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsKStG8b’ berichteten Wert überein.

Wird die Position zuzüglich nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Abrechnungen, nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Der für die Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ berichteten Wert überein.

Wird die Position abzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Der für die Position ‘fplgm.deduct.EStGs3c’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.nonDeductableDeductionsESTG3c’ berichteten Wert überein.

Wird die Position abzüglich nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Der für die Position ‘fplgm.deduct.InvStG’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.InvStG’ berichteten Wert überein.

Wird die Position abzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Zurechnungen, zuzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Der für die Position ‘fplgm.deduct.KStG8b_3sent3etSeq’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.KStG8b’ berichteten Wert überein.

Wird die Position abzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Zurechnungen, zuzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1

Bedeutung

Der für die Position ‘fplgm.deduct.UmwStGs4_6’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.UmwStG4_6’ berichteten Wert überein.

Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils “Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” muss der der dort angegebene steuerliche Gewinn/Verlust (Nettomethode) dem im Berichtsteil “steuerliche Gewinnermittlung” angegebenen Gewinn/Verlust entsprechen.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.7

Bedeutung

Die Angaben zu den Positionen ‘fplgm.net’ und ‘fpl’ weichen voneinander ab. Dies ist unzulässig, wenn ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.

Wird die Position Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG aus anderer Mitunternehmerschaft des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen sich zu 0 summieren.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2

Bedeutung

Die für die Positionen ‘fplgm.correctionsEStG3_40EStG3c_2KStG8b’ und ‘fpl.fiscalCorrectionsPartPartnerships.EStG3_40EStG3c_2KStG8b’ berichteten Werte summieren sich nicht zu 0, oder es ist nur die erstere der beiden Positionen werthaltig angegeben.

Wird die Position Korrekturen nach InvStG aus anderer Mitunternehmerschaft des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach InvStG des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen sich zu 0 summieren.

Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2

Bedeutung

Die für die Positionen ‘fplgm.InvStG’ und ‘fpl.fiscalCorrectonsPartPartnerships.InvStG’ berichteten Werte summieren sich nicht zu 0, oder es ist nur die erstere der beiden Positionen werthaltig angegeben.

Inhaltsverzeichnis

GCD

– Fehlende Angaben

GAAP

– Fehlende Angaben

– Unerlaubte Angaben

– Unstimmige Angaben

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Dann rufen Sie uns kostenfrei an:

0800 – 1 23 43 36