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Fällt die angegebene Rechtsform des berichtenden Unternehmens in eine der Kategorien “EU” oder “PG” und wurde der Berichtsbestandteil “GuV” bzw. “GuV nach MicroBilG” angekündigt, so muss auch der Berichtsbestandteil “steuerliche Gewinnermittlung” angekündigt werden. Diese Anforderung entfällt, falls “Rechtsform” mit “Kommanditgesellschaft auf Aktien” berichtet wurde.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.1.10
Bedeutung
Die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGE’ wurde nicht werthaltig berichtet. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position ‘genInfo.company.id.legalStatus’ nicht zulässig, wenn zugleich ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.GuV’ oder ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.GuVMicroBilG’ werthaltig angegeben ist.
Der Berichtsbestandteil “steuerliche Überleitungsrechnung” darf nicht angekündigt werden, wenn eine der folgenden Positionen werthaltig angegeben ist (auch wenn der vorliegende Datensatz gemäß der Angabe unter “Bilanzierungsstandard” eine Handelsbilanz darstellt):
– “steuerlicher Gewinn” im Bereich “steuerliche Gewinnermittlung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe”
– “Übermittlungsvariante bei Unternehmen mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb oder Betrieb gewerblicher Art“
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.20.1.3.1
– Tz. B.20.1.3.2
– Tz. B.20.3.1 Buchst. c)
Bedeutung
Die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.STU’ wurde werthaltig berichtet. Dies ist bei der gegebenen Belegung der Position ‘genInfo.company.id.transmissionOptionofCorpWithSpecialCaseProfitDetermination’ bzw. der Position ‘DeterminationOfTaxableIncomeSpec.forProfitOrganization.taxableIncome’ nicht zulässig.
Wird die Position
Abrechnungen, nach InvStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Abrechnungen, nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren)
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
zuzüglich steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren)
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsEStG3_40’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxExempt’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Abrechnungen, nach § 8b KStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
zuzüglich nach § 8b KStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsKStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsKStG8b’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Abrechnungen, nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
zuzüglich nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG aus anderer Mitunternehmerschaft
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.fiscalCorrectionsPartPartnerships.EStG3_40EStG3c_2KStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.correctionsEStG3_40EStG3c_2KStG8b’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
abzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.nonDeductableDeductionsESTG3c’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.EStGs3c’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
abzüglich nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Zurechnungen, zuzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
abzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.KStG8b’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.KStG8b_3sent3etSeq’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Zurechnungen, zuzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
abzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.additions.UmwStG4_6’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.deduct.UmwStGs4_6’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung“ werthaltig berichtet, so ist auch eine werthaltige Angabe zur Position
Korrekturen nach InvStG aus anderer Mitunternehmerschaft
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” erforderlich, wenn der letztere Berichtsteil werthaltig übermittelt wird.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Es liegt eine werthaltige Angabe zur Position ‘fpl.fiscalCorrectonsPartPartnerships.InvStG’ vor und zugleich keine werthaltige Angabe zur Position ‘fplgm.InvStG’. Dies ist unzulässig, wenn die Position ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Ist bei Verwendung der Kern- oder der Ergänzungstaxonomie die Position “Rechtsform” in einer der Kategorie “EU” oder ausschließlich der Kategorie “PG” zuzurechnenden Ausprägung angegeben, und wird zugleich im Brutto-Anlagenspiegel für “Anlagevermögen” ein von 0 verschiedener Steuer- oder Handelsbilanzwert zur Position
Abschreibungen, Sonderabschreibungen und sonstige Abzüge der Periode, Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG
berichtet, so muss für die folgende Position der steuerlichen Gewinnermittlung ein von 0 verschiedener Wert übermittelt werden:
Zurechnungen, Hinzurechnung des Investitionsabzugsbetrages § 7g Abs. 2 EStG
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.10
Bedeutung
Für die Position ‘fpl.additions.releaseInvestmentDeductionEStG7g_2’ ist kein Wert oder ein Wert von 0 angegeben. Dies ist bei der gegebenen Belegung von ‘genInfo.company.id.legalStatus’ nicht zulässig, wenn im Brutto-Anlagenspiegel für ‘bs.ass.fixAss’ ein von 0 verschiedener Steuer- oder Handelsbilanzwert zu ‘accDepr.DeprPeriod.EStG7g_2’ berichtet wird.
Wird durch werthaltige Angabe der Position “steuerlicher Gewinn” im Bereich “Steuerliche Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr” ein steuerlicher Gewinn ausgewiesen, so muss eine werthaltige Angabe zur zugehörigen Position “steuerliche Gewinnermittlung” vorliegen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.5.2
Bedeutung
Es wurde ein steuerlicher Gewinn ausgewiesen (Position ‘DeterminationOfTaxableIncomeSpec.merchantVessels.taxableIncome’), ohne Angaben zur Gewinnermittlung zu machen (Position ‘DeterminationOfTaxableIncomeSpec.merchantVessels.determinationOfTaxableIncome’).
Wird durch werthaltige Angabe der Position “steuerlicher Gewinn” im Bereich “steuerliche Gewinnermittlung für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe” ein steuerlicher Gewinn
ausgewiesen, so muss eine werthaltige Angabe zur zugehörigen Position “steuerliche Gewinnermittlung” vorliegen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.20.1.3.1
Bedeutung
Es wurde ein steuerlicher Gewinn ausgewiesen (Position ‘DeterminationOfTaxableIncomeSpec.forProfitOrganization.taxableIncome’), ohne Angaben zur Gewinnermittlung zu machen (Position ‘DeterminationOfTaxableIncomeSpec.forProfitOrganization.determinationOfTaxableIncome’).
Ist die Position
Zu- oder Abrechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (aufgrund von Übergangsgewinnen / Übergangsverlusten)
(im Berichtsbestandteil “Steuerliche Gewinnermittlung”) werthaltig angegeben, so muss auch für eine ihrer Unterpositionen ein Wert berichtet werden.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.11
Bedeutung
Die Position ‘fpl.additionDeductsTpl’ ist werthaltig angegeben, jedoch keine ihrer Unterpositionen.
Wird die Position “Rechtsform” mit einer der Kategorie “EU” oder eindeutig der Kategorie “PG” zugeordneten Ausprägung berichtet, und ist die Position
sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Bewirtungsaufwendungen, nicht abziehbar
werthaltig, aber nicht mit 0 angegeben, so muss auch für die Position
Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5, 6 und 7 EStG
ein von 0 verschiedener Wert vorliegen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.9
Bedeutung
Für die Position ‘is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.limitedDeductible.entertainment.nonDeductible’ ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position ‘fpl.additions.nonDeductableExpEStG4_5EStG4_7’.
Wird die Position “Rechtsform” mit einer der Kategorie “EU” oder eindeutig der Kategorie “PG” zugeordneten Ausprägung berichtet, und ist die Position
Sonstige betriebliche Aufwendungen (GKV), beschränkt abziehbare Betriebsausgaben, Aufwendungen für Geschenke, nicht abziehbare Aufwendungen für Geschenke
werthaltig, aber nicht mit 0 angegeben, so muss auch für die Position
Zurechnungen, nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5, 6 und 7 EStG
ein von 0 verschiedener Wert vorliegen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.9
Bedeutung
Für die Position ‘is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.limitedDeductible.gifts.nondeductible’ ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position ‘fpl.additions.nonDeductableExpEStG4_5EStG4_7’.
Wird die Position “Rechtsform” mit einer der Kategorie “EU” oder eindeutig der Kategorie “PG” zugeordneten Ausprägung berichtet, und ist die Position
Abschreibungen (GKV) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen, außerplanmäßige und Sonderabschreibungen, Herabsetzungsbetrag nach § 7g Abs. 2 EStG
werthaltig, aber nicht mit 0 angegeben, so muss auch für die Position
Zurechnungen, Auflösung des Investitionsabzugsbetrages § 7g Abs. 2 EStG
ein von 0 verschiedener Wert vorliegen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.9
Bedeutung
Für die Position ‘is.netIncome.regular.operatingTC.otherCost.deductValueEStG7g_2’ ist ein von 0 verschiedener Wert angegeben, nicht jedoch für die Position ‘fpl.additions.releaseInvestmentDeductionEStG7g_2’.
Wird die Position
zuzüglich nach InvStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Abrechnungen, nach InvStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.InvStG’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.InvStG’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
zuzüglich steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren)
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Abrechnungen, nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreie Erträge (Teileinkünfteverfahren)
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.taxExempt’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsEStG3_40’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
zuzüglich nach § 8b KStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Abrechnungen, nach § 8b KStG steuerfreie Erträge
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsKStG8b’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsKStG8b’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
zuzüglich nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Abrechnungen, nach § 4 Abs. 7 Satz 2 UmwStG i.V.m. § 3 Nr. 40 sowie § 3c EStG steuerfreier Anteil eines Übernahmegewinns
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.add.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.deductions.taxFreeProfitsTakeoverUmwStG4_7sent2’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
abzüglich anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach § 3c EStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.EStGs3c’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.nonDeductableDeductionsESTG3c’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
abzüglich nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Zurechnungen, anteilige nicht abzugsfähige Abzüge nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.InvStG’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.InvStG’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
abzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Zurechnungen, zuzüglich nicht zu berücksichtigende Gewinnminderungen nach § 8b Abs. 3 Satz 3 ff. KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.KStG8b_3sent3etSeq’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.KStG8b’ berichteten Wert überein.
Wird die Position
abzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Zurechnungen, zuzüglich nach § 4 Abs. 6 UmwStG nicht zu berücksichtigender Anteil an einem Übernahmeverlust
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen übereinstimmen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.1
Bedeutung
Der für die Position ‘fplgm.deduct.UmwStGs4_6’ berichtete Wert stimmt nicht mit dem für die Position ‘fpl.additions.UmwStG4_6’ berichteten Wert überein.
Die Position “steuerliche Gewinnermittlung” im Bereich “Steuerliche Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr” darf nur dann werthaltig berichtet werden, wenn im selben Bereich auch eine werthaltige Angabe zur Position “steuerlicher Gewinn” vorliegt.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.5.2
Bedeutung
Es wurden Angaben zur steuerlichen Gewinnermittlung gemacht (Position ‘DeterminationOfTaxableIncomeSpec.merchantVessels.determinationOfTaxableIncome’), ohne einen Gewinn auszuweisen (Position ‘DeterminationOfTaxableIncomeSpec.merchantVessels.taxableIncome’).
Bei einer den Personengesellschaften oder den Einzelunternehmern zuzuordnenden Rechtsform muss der im Berichtsbestandteil “GuV” angegebene Jahresüberschuss /-fehlbetrag mit dem im Berichtsbestandteil “steuerliche Gewinnermittlung” angegebenen Jahresüberschuss /-fehlbetrag übereinstimmen (Anforderung für Bankentaxonomie).
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.6
Bedeutung
Die Angaben zu den Positionen ‘isBanks.netIncome’ und ‘fpl.netIncome’ weichen voneinander ab. Dies ist bei der vorliegenden Ausprägung von ‘genInfo.company.id.legalStatus’ nicht zulässig.
Bei einer den Personengesellschaften oder den Einzelunternehmern zuzuordnenden Rechtsform muss der im Berichtsbestandteil “GuV” angegebene Jahresüberschuss /-fehlbetrag mit dem im Berichtsbestandteil “steuerliche Gewinnermittlung” angegebenen Jahresüberschuss /-fehlbetrag übereinstimmen (Anforderung für Versicherungstaxonomie).
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.6
Bedeutung
Die Angaben zu den Positionen ‘isIns.netIncome’ und ‘fpl.netIncome’ weichen voneinander ab. Dies ist bei der vorliegenden Ausprägung von ‘genInfo.company.id.legalStatus’ nicht zulässig.
Bei einer den Personengesellschaften oder den Einzelunternehmern zuzuordnenden Rechtsform muss der im Berichtsbestandteil “GuV” angegebene Jahresüberschuss /-fehlbetrag mit dem im Berichtsbestandteil “steuerliche Gewinnermittlung” angegebenen Jahresüberschuss /-fehlbetrag übereinstimmen (Anforderung für Zahlungsinstitutetaxonomie).
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.6
Bedeutung
Die Angaben zu den Positionen ‘isPi.netIncome’ und ‘fpl.netIncome’ weichen voneinander ab. Dies ist bei der vorliegenden Ausprägung von ‘genInfo.company.id.legalStatus’ nicht zulässig.
Bei werthaltiger Übermittlung des Berichtsbestandteils “Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren” muss der der dort angegebene steuerliche Gewinn/Verlust (Nettomethode) dem im Berichtsteil “steuerliche Gewinnermittlung” angegebenen Gewinn/Verlust entsprechen.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.7
Bedeutung
Die Angaben zu den Positionen ‘fplgm.net’ und ‘fpl’ weichen voneinander ab. Dies ist unzulässig, wenn ‘genInfo.report.id.reportElement.reportElements.SGEP’ werthaltig berichtet wird.
Wird die Position
Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG aus anderer Mitunternehmerschaft
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach § 3 Nr. 40 EStG und § 3c Abs. 2 EStG und § 8b KStG unter Berücksichtigung § 8b Abs. 3 und 5 KStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen sich zu 0 summieren.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Die für die Positionen ‘fplgm.correctionsEStG3_40EStG3c_2KStG8b’ und ‘fpl.fiscalCorrectionsPartPartnerships.EStG3_40EStG3c_2KStG8b’ berichteten Werte summieren sich nicht zu 0, oder es ist nur die erstere der beiden Positionen werthaltig angegeben.
Wird die Position
Korrekturen nach InvStG aus anderer Mitunternehmerschaft
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung bei Feststellungsverfahren“ werthaltig berichtet, so ist auch die Position
Steuerliche Korrekturen bei Beteiligungen aus Personengesellschaften, Korrekturen nach InvStG
des Berichtsteils „Steuerliche Gewinnermittlung” werthaltig anzugeben, und die für die beiden Positionen berichteten Werte müssen sich zu 0 summieren.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.16.2
Bedeutung
Die für die Positionen ‘fplgm.InvStG’ und ‘fpl.fiscalCorrectonsPartPartnerships.InvStG’ berichteten Werte summieren sich nicht zu 0, oder es ist nur die erstere der beiden Positionen werthaltig angegeben.
Es darf nur eine der Unterpositionen von
Zu- oder Abrechnungen nach Wechsel der Gewinnermittlungsart (aufgrund von Übergangsgewinnen / Übergangsverlusten)
(im Berichtsbestandteil “Steuerliche Gewinnermittlung”) werthaltig berichtet werden.
Relevante Abschnitte im Technischen Leitfaden:
– Tz. B.14.3.2.11
Bedeutung
Es liegen werthaltige Angaben zu wenigstens zwei Unterpositionen von ‘fpl.additionDeductsTpl’ vor.